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VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 1 K 13.30214 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
Auszug aus VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 1 K 13.30214
Für das Eingreifen der Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 RL 2004/83/EG ist erforderlich, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem vor der Ausreise erlittenen oder unmittelbar drohenden ernsthaften Schaden und dem befürchteten künftigen Schaden besteht (vgl. BVerwG, U. v. 27. April 2010 - BVerwG 10 C 4.09 -, BVerw- GE 136, 360 ff. und InfAusIR 2010, 404).Der Konflikt muss aber jedenfalls ein gewisses Maß an Intensität und Dauerhaftigkeit aufweisen (BVerwG, U. v. 27.04.2010, - 10 C 4/09 -, juris).
- BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 1 K 13.30214
Ein solches zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis kann sich auch aus einer wesentlichen Verschlimmerung einer bereits vorhandenen Erkrankung des Ausländers alsbald nach der Rückkehr in seinen Heimatstaat ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 -, BVerw- GE 127, 33 und DVBI. 2007, 254). - BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 1 K 13.30214
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG in Bezug auf das Herkunftsland seit Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes sachdienlich dahin auszulegen, dass in erster Linie die Feststellung eines unionsrechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG und hilfsweise die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG begehrt wird (vgl. BVerwG, U. vom 24.6.2008 - 10 C 43/07 -, juris).
- VG Magdeburg, 18.09.2012 - 5 A 182/11
Auszug aus VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 1 K 13.30214
Diese Region ist von den innerstaatlichen Konflikten nicht betroffen (…Lagebericht Auswärtiges Amt vom 14.12.2012, Stand: September 2012, S. 16, in welchen Khartum nicht ais Bürgerkriegsgebiet aufgezählt ist; ebenso VG Osnabrück, U. v. 11.10.2012-5 A 182/11 -, V. n. b.;VG Oldenburg, U. v. 10.04.2013 - 3 A 569/11 -, V. n. b.). - BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 1 K 13.30214
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.07.2009 - 10 C 9.08 - (BVerwGE 134, 188; juris) kann sich die nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG erforderliche Individualisierung der sich aus einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt ergebenden allgemeinen Gefahr einerseits aus gefahrerhöhenden Umständen in der Person des Ausländers ergeben. - BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 1 K 13.30214
Da diese Angaben den Kern des Vorbringens darstellen, auf dessen Grundlage die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung gestellt worden ist, lässt die kritiklose Übernahme der Angaben des Klägers die Verwertbarkeit der Stellungnahmen insoweit entfallen (BVerwG, U. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, juris, Rdnr. 32). - BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07
Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis; …
Auszug aus VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 1 K 13.30214
Gemessen an den allgemeinen Gegebenheiten seines Herkunftslandes ist dem Kläger ein den Mindestbedarf abdeckender, aber nicht wesentlich über der Schwelle des Existenzminimums liegender wirtschaftlicher und sozialer Standard zumutbar (BVerwG, U. v. 31.01.2013 - 1 0 C 15/12, juris, unter Bezugn. auf BVerwG, U. v. 29.05.2008 - 10 C 11/07 -, juris, Rdnr. 35). - BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; …
Auszug aus VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 1 K 13.30214
Hat der Schutzsuchende sein Herkunftsland unverfolgt verlassen, muss er glaubhaft machen, dass ihm wegen vorgetragener Nachfluchtgründe mit beachtlicher, also überwiegender Wahrscheinlichkeit die Gefahr von Verfolgung droht, wenn er in sein Heimatland zurückkehrt (BVerwG, U. v. 20.03.2007 - 1 C 21.06 -, BVerwGE 128, 199 ff. und NVwZ 2007, 1089 ff.).